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Kurz nach Beginn der Corona-Pandemie wurde eine allgemeine Maskenpflicht in Deutschland eingeführt, welche dem Schutz der Bevölkerung und vor allem vulnerabler Gruppen dienen soll.

Aufgrund verschiedener Erkrankungen, wie z.B Traumafolgestörungen, Angststörungen, Lungenerkrankungen und vielen anderen, ist es jedoch einigen Menschen nicht möglich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für diese besteht deshalb die Möglichkeit, sich ein ärztliches oder therapeutisches Attest ausstellen zu lassen, welches sie von dieser Pflicht befreit.

Leider ermöglicht die derzeitige Gesetzgebung Privateinrichtungen wie Geschäften, aber auch Ärzt:innenpraxen und Kliniken, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen. Dies bedeutet, dass sie die Behandlung von Menschen mit Maskenbefreiung ablehnen dürfen.

Seit Beginn der Maskenpflicht wird deshalb sehr vielen, teilweise schwer erkrankten und behinderten Menschen eine stationäre Behandlung und leider auch sehr oft eine ambulante Behandlung bei Fachärzt:innen verweigert.

Welche Gründe es für medizinische Befreiungen gibt und welche Folgen das Masketragen, sowie der Ausschluss von medizinischer Behandlung für Betroffene hat, darüber möchten wir hier berichten.

Wir sind zwei Selbstbetroffene, die aufgrund komplexer Traumafolgestörungen keine Maske tragen können. Wir mussten wegen unserer Maskenbefreiungen in den letzten 2 1/2 Jahren selbst unzählige Diskriminierungs- und Ablehnungserfahrungen machen, insb. im Behandlungskontext. Unsere eigenen Erfahrungen mit dem Kampf für Behandlung und der Austausch mit anderen Betroffenen haben uns dazu bewogen „Behandlung statt Ausschluss“ ins Leben zu rufen. Hier möchten wir unsere Erfahrungen sammeln, uns mit anderen Betroffenen austauschen und über das Thema aufklären.

Wir fordern die volle Akzeptanz von ärztlichen und therapeutischen Maskenbefreiungen in Kliniken und Ärzt:innenpraxen, sodass Menschen endlich wieder adäquat ärztlich und therapeutisch versorgt werden können.

Auf dieser Seite geht es uns jedoch NICHT um die allgemeine Maskenpflicht.

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