„Hallo,
ich habe eine komplexe Traumafolgestörung, aufgrund derer ich nur sehr eingeschränkt eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann. Dafür habe ich ein Befreiungsattest meines Psychotherapeuten.
Als Corona 2020 anfing war ich grade im zweiten Jahr meines Abiturs am Berufskolleg.
Als nach dem ersten Lockdown die Maskenpficht in Schulen eingeführt wurde, merkte ich nach kurzer Zeit, dass mich das Masketragen aufgrund meiner Erkrankung so belastet und destabilisiert, dass ich mich nicht mehr auf den Unterricht konzentrieren konnte und nichts von den Lehrinhalten mehr mitbekam. Da seitens der Schule von einer Maskenbefreiung im Unterricht abgesehen wurde, wurde mir eine Beschulung von
zuhause angeboten. In der Theorie sollte ich Unterrichtsmaterialien zur Bearbeitung von zuhause erhalten, es sollte regelmäßig der Austausch mit mir durch meine Lehrer:innen gesucht werden und ich sollte teilweise dem Unterricht zugeschaltet werden.
In der Realität wurde ich allerdings den Großteil der Zeit vergessen, oder es war keine Zeit neben dem Präsenzunterricht noch meine Beschulung zu gewährleisten. So musste ich die letzten anderthalb Jahre meines Abiturs alleine zuhause ohne regelmäßigen Austausch und Kontakt zu Lehrer:innen und Mitschüler:innen verbringen und mir den Großteil des für den Abschluss benötigten Lerninhaltes selber ohne Anleitung erarbeiten.
Die voranschreitende Destabilisierung meines Gesundheitszustandes hätte schon zu Beginn der Pandemie eine stationäre Behandlung bedarft. Da ich von anderen Betroffenen in ähnlichen Situationen allerdings mitbekam, dass diese aufgrund der Maskenbefreiung in sämtlichen Kliniken abgelehnt wurden, wusste ich, dass eine stationäre Behandlung auch
für mich aussichtslos wäre.
Ich hoffe weiterhin auf ein Ende der Maskenpflicht, mit Hinblick auf das geplante neue Infektionsschutzgesetz habe ich allerdings wenig Hoffnungen, dass ich in absehbarer Zeit eine Behandlung erhalten kann. Inzwischen wurde mir eine Schwerbehinderung und ein Pflegegrad anerkannt und ich bin auf die Unterstützung im Alltag durch eine ambulante und eine gesetzliche Betreuung angewiesen, sowie die Pflege durch meinen Partner.
Ich hoffe daher darauf, dass der Bundestag die Schließung dieser Regelungslücke
beschließt, damit ich und andere Betroffene wieder behandelt werden können.„
(Anonym eingereicht)
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