Nachdem sich die Mitarbeitenden der Verkehrsunternehmen in den ersten Monaten der Maskenpflicht im ÖPNV mit uneinheitlichen Attesten rumschlagen mussten, hat das Bielefelder Verkehrsunternehmen moBiel im September 2020 die Bescheinigung zur Maskenbefreiung im Checkkartenformat eingeführt. https://www.mobiel.de/aktuelles/newsarchiv/newsarchiv-2020/ab-17-september-bescheinigung-zur-maskenbefreiung/
Dies ist eine Karte, die in Verbindung mit einem ärztlichen oder therapeutischen Attest gültig ist und Fahrgästen sowie Personal die Kontrolle der Berechtigung zur Maskenbefreiung erleichtert. Beim Betreten von Bussen reicht meist das Vorzeigen der Karte. Bei einer Kontrolle kann aber verlangt werden, das zugehörige Attest sowie ein gültiges Ausweisdokument vorzuzeigen.
Die Bescheinigung ist 6 Monate ab Ausstellungsdatum des Attestes gültig, sodass halbjährlich eine neue ärztliche oder therapeutische Befreiung ausgestellt werden muss.
Die »Bescheinigung zur Maskenbefreiung« ist im ServiceCenter moBiel und im Jahnplatz Nr. 5. gegen Vorlage eines gültigen Attestes sowie eines Ausweises erhältlich.
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