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[Dermatologischen Ambulanz
Vorstellung/Erfahrungsbericht
]

Eine Betroffene, die kürzlich zur Untersuchung in der Dermatologischen Ambulanz der Uniklinik Köln war berichtet vom Umgang mit Maskenbefreiungen in der Klinik.
Die UK akzeptiert lediglich Atteste, die durch die Klinik selbst ausgestellt wurden. Es besteht aber die Möglichkeit, die eigenen ärztlichen/therapeutischen Maskenbefreiungen im Vorfeld (mit ein paar Wochen Vorlaufzeit, per Mail) einzureichen und nach Prüfung ein einmaliges Attest von der UK für die jeweilige (ambulante) Behandlung zu erhalten. Dies ist dann in Kombination mit einem tagesaktuellen Schnelltests gültig.

Die Klinik teilte der Betroffenen außerdem die Regelung mit, dass im Behandlungsraum bei der ärztlichen Untersuchung eine Maske getragen werden muss, da man sich dort unter ärztlicher Aufsicht befindet.
Je nach Art der Erkrankung und der Fachrichtung der behandelnden Ärzt:innen kann aber auch eine Behandlung ohne Maske stattfinden, z.B. wenn davon auszugehen ist, dass die behandelnden Ärzt:innen sich nicht mit der Symptomatik auskennen, welche durch das Masketragen ausgelöst wird. Die Betroffene, die von den Erfahrungen mit der Uniklinik Köln berichtete kann aufgrund einer DIS/PTBS keine Maske tragen und durfte die Dermatologische Behandlung deshalb ohne Maske wahrnehmen.

Nach Prüfung der Atteste wurde die Erlaubnis, die Klinik ohne Maske betreten und die Behandlung ohne Maske wahrnehmen zu dürfen neben den Mitarbeiter:innen der entsprechenden Station auch dem Sicherheitsdienst und der Anmeldung mitgeteilt und im System hinterlegt zusammen mit dem Termin hinterlegt.
So fiel das ständige auf die fehlende Maske Angesprochen werden aus und von der Anmeldung an der zentralen Information bis zur Pflege auf der Station waren alle Mitarbeiter:innen über die Befreiung im Bilde.

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